Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist unte randerem die erste Phase eines Strafverfahrens und dient der Prüfung, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Im Strafrecht nimmt diese Phase eine zentrale Rolle ein.
Eine frühzeitige Verteidigung kann den Verlauf eines Ermittlungsverfahrens maßgeblich beeinflussen.
DNA-Entnahme / körperliche Untersuchung
Die DNA-Entnahme oder eine körperliche Untersuchung ist ein häufig eingesetztes Ermittlungsinstrument im Sexualstrafrecht.
Dieses dient vorallem dem Abgleich genetischer Spuren mit vorhandenem oder künftigem Beweismaterial.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Eine Hausdurchsuchung und/oder eine Beschlagnahme stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar und ist für Betroffene regelmäßig eine Ausnahmesituation.
Im Strafrecht ist die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen gesetzlich streng geregelt und an konkrete Voraussetzungen gebunden.
Handybeschlagnahme – Digitale Beweise
Die Beschlagnahme von Mobiltelefonen ist ein zentrales Ermittlungsinstrument in modernen Strafverfahren.
Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts spielt das Smartphone eine entscheidende Rolle, da Kommunikation, Bilder, Videos und Standortdaten häufig als Beweismittel herangezogen werden.
Aussageverweigerung und Aussageverhalten
Die Aussageverweigerung gehört zu den zentralen Verfahrensrechten im deutschen Strafprozess.
Gerade im Sexualstrafrecht hat dieses Recht eine besondere Bedeutung, da Vorwürfe häufig auf widersprüchlichen Aussagen, emotional geprägten Schilderungen und komplexen Beweislagen beruhen.
Polizeiliche Vorladung
Eine polizeiliche Vorladung ist ein Schreiben der Ermittlungsbehörden, mit dem eine Person zur Vernehmung geladen wird.
Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Festnahme
Eine Festnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit dar.
Im Strafrecht München erfolgt eine Festnahme regelmäßig dann, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und entweder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr angenommen wird.