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Carmen Gimmler
im Team von Heindl Rechtsanwälte für Strafrecht in München

Rechtsanwältin für Strafrecht
Carmen Gimmlier - Heindl Rechtsanwälte - Strafverteidiger München

Sie vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Ihre anwaltliche Tätigkeit ist insbesondere auf das Jugendstrafrecht, das Sexualstrafrecht sowie das allgemeine Strafrecht ausgerichtet. Jedes Mandat bearbeitet sie mit hoher fachlicher Präzision, ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein und dem Anspruch, ihre Mandanten zuverlässig durch sämtliche Stadien des Strafverfahrens zu begleiten.

Qualifikation & beruflicher Werdegang

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Gimmler an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), wo sie frühzeitig ihren Schwerpunkt auf Strafverteidigung und strafrechtliche Prävention legte. Ihr Referendariat schloss sie am Oberlandesgericht München ab. Die Wahlstation absolvierte sie in einer renommierten Hamburger Kanzlei, die ausschließlich im Strafrecht tätig ist.

Sowohl das Erste als auch das Zweite Juristische Staatsexamen legte Frau Gimmler mit Prädikat ab. Ihre fundierte Ausbildung und ihr konsequenter Fokus auf das Strafrecht bilden die Grundlage ihrer umfassenden Kenntnisse im materiellen Strafrecht und im Strafverfahrensrecht.

Erste Hilfe im Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Sexualstrafrecht erfordern umsichtiges und rechtlich fundiertes Vorgehen. Der Ratgeber „Erste Hilfe“ vermittelt eine erste Einordnung der Situation und zeigt auf, welche Maßnahmen zu Beginn entscheidend sind, um die eigenen Rechte zu wahren und nachteilige Folgen zu vermeiden.

Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist unte randerem die erste Phase eines Strafverfahrens und dient der Prüfung, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Im Strafrecht nimmt diese Phase eine zentrale Rolle ein.

Eine frühzeitige Verteidigung kann den Verlauf eines Ermittlungsverfahrens maßgeblich beeinflussen.

DNA-Entnahme / körperliche Untersuchung

Die DNA-Entnahme oder eine körperliche Untersuchung ist ein häufig eingesetztes Ermittlungsinstrument im Sexualstrafrecht.

Dieses dient vorallem dem Abgleich genetischer Spuren mit vorhandenem oder künftigem Beweismaterial.

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