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Carmen Gimmler
im Team von Heindl Rechtsanwälte für Strafrecht in München

Rechtsanwältin für Strafrecht
Carmen Gimmlier - Heindl Rechtsanwälte - Strafverteidiger München

Sie vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Ihre anwaltliche Tätigkeit ist insbesondere auf das Jugendstrafrecht, das Sexualstrafrecht sowie das allgemeine Strafrecht ausgerichtet. Jedes Mandat bearbeitet sie mit hoher fachlicher Präzision, ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein und dem Anspruch, ihre Mandanten zuverlässig durch sämtliche Stadien des Strafverfahrens zu begleiten.

Qualifikation & beruflicher Werdegang

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Gimmler an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), wo sie frühzeitig ihren Schwerpunkt auf Strafverteidigung und strafrechtliche Prävention legte. Ihr Referendariat schloss sie am Oberlandesgericht München ab. Die Wahlstation absolvierte sie in einer renommierten Hamburger Kanzlei, die ausschließlich im Strafrecht tätig ist.

Sowohl das Erste als auch das Zweite Juristische Staatsexamen legte Frau Gimmler mit Prädikat ab. Ihre fundierte Ausbildung und ihr konsequenter Fokus auf das Strafrecht bilden die Grundlage ihrer umfassenden Kenntnisse im materiellen Strafrecht und im Strafverfahrensrecht.

Erste Hilfe im Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Sexualstrafrecht erfordern umsichtiges und rechtlich fundiertes Vorgehen. Der Ratgeber „Erste Hilfe“ vermittelt eine erste Einordnung der Situation und zeigt auf, welche Maßnahmen zu Beginn entscheidend sind, um die eigenen Rechte zu wahren und nachteilige Folgen zu vermeiden.

Handybeschlagnahme – Digitale Beweise

Die Beschlagnahme von Mobiltelefonen ist ein zentrales Ermittlungsinstrument in modernen Strafverfahren.

Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts spielt das Smartphone eine entscheidende Rolle, da Kommunikation, Bilder, Videos und Standortdaten häufig als Beweismittel herangezogen werden.

Aussageverweigerung und Aussageverhalten

Die Aussageverweigerung gehört zu den zentralen Verfahrensrechten im deutschen Strafprozess.

Gerade im Sexualstrafrecht hat dieses Recht eine besondere Bedeutung, da Vorwürfe häufig auf widersprüchlichen Aussagen, emotional geprägten Schilderungen und komplexen Beweislagen beruhen.

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