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Tom Heindl
im Team von Heindl Rechtsanwälte für Strafrecht in München

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Tom Heindl - Heindl Rechtsanwälte - Strafverteidiger München

Tom S. Heindl entstammt einer renommierten Münchner Juristenfamilie. Sein Vater, Rechtsanwalt Dr. Josef Heindl, führte mit der Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen über viele Jahrzehnte eine der bedeutendsten strafrechtlich ausgerichteten Kanzleien Deutschlands.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und Passau nahm Tom S. Heindl seine Tätigkeit als Strafverteidiger in der angesehenen Kanzlei Hieronimi und Schickler auf.

Anschließend leitete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian M. Steinberger über einen Zeitraum von zehn Jahren die Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte, aus der unter anderem die Strafverteidiger Marc Wederhake und Anja Aringer hervorgingen. Im Jahr 2019 erfolgte der Zusammenschluss mit der bundesweit renommierten und mehrfach vom Focus ausgezeichneten Rechtsanwältin Ricarda Lang. Aus dieser Kooperation ging die heutige Kanzlei Heindl Rechtsanwälte hervor.

 

Erste Hilfe im Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Sexualstrafrecht erfordern umsichtiges und rechtlich fundiertes Vorgehen. Der Ratgeber „Erste Hilfe“ vermittelt eine erste Einordnung der Situation und zeigt auf, welche Maßnahmen zu Beginn entscheidend sind, um die eigenen Rechte zu wahren und nachteilige Folgen zu vermeiden.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Eine Hausdurchsuchung und/oder eine Beschlagnahme stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar und ist für Betroffene regelmäßig eine Ausnahmesituation.

Im Strafrecht ist die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen gesetzlich streng geregelt und an konkrete Voraussetzungen gebunden.

Aussageverweigerung und Aussageverhalten

Die Aussageverweigerung gehört zu den zentralen Verfahrensrechten im deutschen Strafprozess.

Gerade im Sexualstrafrecht hat dieses Recht eine besondere Bedeutung, da Vorwürfe häufig auf widersprüchlichen Aussagen, emotional geprägten Schilderungen und komplexen Beweislagen beruhen.

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